Kosten und Abrechnung

Grundsätzlich kann sich jeder Patient von mir behandeln lassen, die Kosten werden jedoch nur von privaten Krankenversicherungen übernommen und sind andernfalls selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird.

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese finden Sie im vollen Umfang als Download bei der Psychotherapeutenkammer. Die Kosten differieren je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen bei der Ausführung für jede Therapiestunde (50 Minuten) zwischen € 131,15 und € 153,00.

Privatversicherte/Beihilfe
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen ebenso wie Beihilfestellen zumindest anteilig die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Der Umfang der Erstattungsmöglichkeiten ist jedoch von den tariflichen Vereinbarungen mit Ihrer Krankenversicherung abhängig. Fragen Sie daher vor Beginn einer Verhaltenstherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach.

Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. So umgehen Sie lästige Formalitäten, die Versicherungen/ verschiedene Institutionen erhalten keine Informationen über Ihre Behandlung und die Behandlung kann ohne lange Wartezeiten auf Rückmeldung Ihrer Krankenversicherung beginnen. Die Kosten richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte
Bitte beachten Sie, dass in meiner Privatpraxis keine Möglichkeit zur direkten Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen besteht. Manche gesetzlichen Krankenkassen kooperieren jedoch mit privaten Psychotherapeuten im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens. Hierfür muss dem Versicherten durch einen Arzt bescheinigt werden, dass es für ihn nicht zumutbar ist, über längere Zeit ohne Psychotherapieplatz zurecht zu kommen. Zusätzlich muss der Versicherte (über ein Protokoll) nachweisen, dass er bei mindestens fünf Psychotherapeuten mit Kassenzulassung, Absagen (innerhalb einer Zeitspanne von 3 Monaten) für einen Therapieplatz erhalten hat. Falls Sie diese Option interessiert, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung und klären Sie deren Vorgaben für die Beantragung der Kostenerstattung. Sobald Ihnen diese Informationen vorliegen, unterstütze ich Sie gerne bei den Formalitäten.

Trotz der psychotherapeutischen Unterversorgung von Menschen mit psychischen Problemen, ist es leider in den letzten Monaten zunehmend schwieriger geworden, eine Kostenerstattung bei den gesetzlichen Krankenkassen genehmigt zu bekommen. Falls Ihre Bemühungen erfolglos bleiben und ein Kostenerstattungsverfahren nicht unterstützt wird, können Sie sich für Anfragen nach einem Therapieplatz bei Psychotherapeuten mit Kassensitz unter anderem an folgenden Ansprechpartner wenden:

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Elsenheimerstraße 39, 80687 München, Telefon: 089/570930

Paartherapie
Leider werden die Kosten für eine Paartherapie weder von den gesetzlichen noch den privaten Kassen oder der Beihilfe erstattet, so dass Sie dafür selbst aufkommen müssen. Eine Paartherapiesitzung à 75 Minuten kostet 220,- Euro.

Hinzu kommen noch die Kosten für die Bearbeitung der Fragebögen zu Beginn und Ende der Behandlung. Eine genaue Auflistung der Kosten finden Sie hier.

Online Therapie (Skype, Telefon)
Die Kosten für eine Online Beratung/Psychotherapie per Telefon & Skype werden in Deutschland aktuell weder von den gesetzlichen Krankenkassen noch von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Dies bedeutet, dass Sie die entstehenden Kosten selbst tragen müssen. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).